

Leistungsangebot
Erstellung von Energieausweisen
Bedarfsausweis
Basis ist die technische Analyse der beheizten Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage. Es wird die Beschaffenheit der wärmeübertragenden Gebäudehülle und nicht - wie beim Verbrauchsausweis - das Verhalten der Bewohner analysiert.Verbrauchsausweis
Basis sind die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jare. Das Ergebnis ist somit maßgeblich von den Gewohnheiten der Bewohner abhängig.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis bewertet den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes, erfasst die allgemeinen Gebäudedaten und stellt die Ergebnisse der Bewertung übersichtlich zusammen. Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis. Der Energieausweis wird für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Jeder Eigentümer, der mit Gebäuden bebaute Grundstücke, Erbbaurechte oder Wohnungs- und Teileigentum verkaufen will, sowie Eigentümer, die Gebäude oder Wohnungen vermieten, verpachten oder verleasen, benötigen einen Energieausweis.
Wann ist welcher Energieausweis Pflicht? (Grafik)
Energieausweise für Wohngebäude (Bestand), die weniger als 5 Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, sind auf der Grundlage des Energiebedarfs auszustellen. Dies gilt nicht, wenn das Wohngebäude schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 eingehalten hat oder durch spätere Änderungen mindestens auf dieses Anforderungsniveau gebracht worden ist. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit, d.h. es reicht auch der Verbrauchsausweis.
Mein Tipp: Bedarfsausweis
In den meisten Fällen empfiehlt sich für Wohngebäude der bedarfsbasierte Energieausweis. Der Bedarfsausweis ermöglicht eine vom Nutzerverhalten und allgemeinen Witterungsbedingungen unabhängige Bewertung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes.