Immobilienbewertung

Leistungsangebot

Gutachten über den Verkehrswert/Marktwert für:

  • Bebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte
    Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe- und Industrieobjekte, Wohnung- und Teileigentum, Sonderimmobilien etc.

  • Unbebaute Grundstücke
    Bauland, Landwirtschaftlichen Flächen, Bauerwartungsland etc.

  • Rechte und Belastungen an Grundstücken
    Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht, Erbbaurecht, Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte etc.

  • Plausibilitätsprüfung vorhandener Gutachten

Bewertungsanlässe

Erstellung von Verkehrswertgutachten

  • als Grundlage bei An- und Verkauf von Grundstücken

  • zur Vermögensfeststellung

  • bei Vermögensauseinandersetzungen von Erbschafts- und Scheidungsfällen

  • bei Schenkung

  • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

  • als Grundlage für eine Immobilienfinanzierung

  • zur Feststellung von Betriebsvermögen

  • bei steuerlichen Betrachtungen

  • bei Zwangsversteigerungen

Sachverständige

Ein Sachverständiger ist eine unabhängige, unparteiische sowie integere Person, die auf einem oder mehreren bestimmten und eng abgegrenzten Sachgebieten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und diese Sachkunde anderen Personen oder Einrichtungen einschließlich den Gerichten in der Regel gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Ein Sachverständiger sollte in der Lage sein, fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darzustellen und somit als Mittler zwischen der „Fachwelt“ und dem Laien zu fungieren.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Gutachter häufig ebenfalls ein Sachverständiger verstanden, da der Sachverständige hauptsächlich Gutachten zu bestimmten Sachen oder Sachverhalten anfertigt. Der Sachverständige kann aber auch beratend tätig sein oder bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben durchführen.

Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Es ist aber auch hier unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten darauf zu achten, dass die behaupteten besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich bestehen.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (Bestellungskörperschaft) auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt worden. Bestellungskörperschaften sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieur- oder Architektenkammern sowie Bezirksregierungen oder Landesämter.

Die öffentliche Bestellung als
höchstes Qualitätsmerkmal erfordert eine besondere Sachkunde respektive ein überdurchschnittliches Fachwissen, die persönliche Unabhängigkeit sowie eine langjährige Praxiserfahrung.

Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er sich hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren unterziehen.

Schließlich hat der Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet
(Bestellungsurkunde).

Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranziehen und andere Personen nur dann beauftragen, wenn besondere Umstände es erfordern.

Verkehrswert/Marktwert

Definition gemäß § 194 BauGB (Baugesetzbuch):

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

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