Betriebsverbot für Heizkessel

Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)
gültig seit 29.07.2026

Alle im ehemaligen, nicht mehr gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelte Betriebsverbote wurden ersatzlos gestrichen. d. h. alle Heizungen können weiter betrieben werden. 

 

Auch das Betriebsverbot fü fossile Energieträger ab 2045 hat keinen Bestand mehr.

 

 

 

 

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